SPENDEN
FÜR DIE
ÄRMSTEN e.V.

SPENDENBESCHEINIGUNG
FREISTELLUNGSBESCHEID
    Sie erhalten auf Wunsch gerne für Geld- oder Sachspenden eine Spendenbescheinigung







    Nach dem letzten, uns zugesandten Freistellungsbescheid des Finanzamtes Gummersbach vom 17. Februar 1999 Steuer- Nummer  212/5826/0720 sind wir als ausschließlich und unmittelbar mildtätigen Zwecken dienend anerkannt und nach § 5 Absatz 1 Ziffer 9 KStG von der Körperschaftssteuer befreit. 
     

    Wir bestätigen bereits jetzt, daß alle zugewendeten Beträge nur zu satzungsgemäßen Zwecken verwendet werden. 

    Spenden für die Ärmsten e.V. 

    - Der Vorstand - 
     

 
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