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FÜR DIE ÄRMSTEN e.V. |
FREISTELLUNGSBESCHEID
Nach dem letzten, uns zugesandten Freistellungsbescheid des Finanzamtes
Gummersbach vom 17. Februar 1999 Steuer- Nummer 212/5826/0720 sind
wir als ausschließlich und unmittelbar mildtätigen Zwecken dienend
anerkannt und nach § 5 Absatz 1 Ziffer 9 KStG von der Körperschaftssteuer
befreit.
Wir bestätigen bereits jetzt, daß alle zugewendeten Beträge nur zu satzungsgemäßen Zwecken verwendet werden. Spenden für die Ärmsten e.V. - Der Vorstand -
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ANTRAG |
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ZEITUNG |
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www.spendenhilfe.de info@spendenhilfe.de |